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Barrierefreiheit im Onlineshop: Was das BFSG verlangt und wie du es in Shopify umsetzt

Seit 28. Juni 2025 Pflicht: was das BFSG von Onlineshops verlangt, wer ausgenommen ist, wer prüft und wie du deinen Shopify-Shop selbst testest. Mit Prüfliste.

Jason Spizert

Jason Spizert

Aktualisiert am 21. Oktober 2026

Veröffentlicht ca. 7 Min.

Die kurze Antwort

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, barrierefrei sein (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 3 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sowie reine B2B-Shops. Maßstab in der Praxis sind die EN 301 549 und die WCAG 2.1 Stufe AA, dazu kommt eine Barrierefreiheitserklärung. In Shopify bringt ein gutes Theme die Grundlage mit, Kontraste, Alt-Texte, Formulare, Apps und die Erklärung liegen bei dir. Ein Accessibility-Widget ersetzt das nicht.

Was verlangt das BFSG von Onlineshops?

Es verlangt, dass Menschen mit Behinderungen deinen Shop ohne fremde Hilfe nutzen können, vom ersten Produkt bis zur Zahlung. So steht es in § 3 Abs. 1 BFSG: Ein Angebot ist barrierefrei, wenn es „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act. Alle Mitgliedstaaten wenden die Regeln seit dem 28. Juni 2025 an (Art. 31 Abs. 2), in Deutschland ist das BFSG an diesem Tag in Kraft getreten. Onlineshops fallen darunter als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG), also Angebote über Website oder App, die auf Anfrage eines Verbrauchers zu einem Vertrag führen (§ 2 Nr. 26): Warenkorb, Kasse, Terminbuchung.

Gesetzestext von § 3 BFSG auf gesetze-im-internet.de mit den Absätzen 1 bis 3, Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten
Screenshot: gesetze-im-internet.de, § 3 BFSG, 21.10.2026. Absatz 1 ist die Pflicht, Absatz 3 die Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Was „barrierefrei“ konkret heißt, regelt die Verordnung zum BFSG (BFSGV). § 12 verlangt Websites, die „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ sind: Informationen über mehr als einen Sinneskanal, ausreichender Kontrast, Textalternativen für Bilder. § 19 ergänzt für den Onlinehandel, dass Anmelde-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen barrierefrei sein müssen und dass du Angaben zur Barrierefreiheit deiner Produkte weitergibst, soweit der Hersteller sie liefert.

Woran „barrierefrei“ gemessen wird
Ebene 1BFSGPflicht: auffindbar, zugänglich und nutzbar, ohne fremde Hilfe (§ 3 Abs. 1)
Ebene 2BFSGV§ 12: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. § 19: Anmeldung, Sicherheit und Zahlung barrierefrei
Ebene 3EN 301 549 V3.2.1Auf diese Norm verweist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Ebene 4WCAG 2.1, Stufe A und AA50 Erfolgskriterien für Websites: 30 der Stufe A, 20 der Stufe AA
Dazu kommt die Barrierefreiheitserklärung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Anlage 3 BFSG: in den AGB oder an anderer deutlich sichtbarer Stelle, mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Fehlt sie, ist das eine eigene „formale Nichtkonformität“ (§ 30 Abs. 2).
Solange die neuen harmonisierten Normen nicht veröffentlicht sind, ist die EN 301 549 die Messlatte, an der sich auch die Behörde orientiert. Eine Norm nennt die BFSGV selbst nicht beim Namen.

Wichtig vorab: Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein, er ist keine Rechtsberatung. Ob dein Unternehmen unter das Gesetz fällt und was in deiner Erklärung stehen muss, klärst du mit einer Kanzlei für IT-Recht oder deinem Rechtstexte-Anbieter.

Gilt das BFSG für meinen Shop?

Ja, wenn Verbraucher bei dir online kaufen können und du kein Kleinstunternehmen bist. Drei Fragen reichen für eine erste Richtung.

Gilt das BFSG für deinen Shop?Drei Fragen, eine Richtung
Frage 1Kann man über deine Website oder App etwas kaufen oder buchen?Also ein Vertrag, der online zustande kommt. Eine reine Präsentationsseite ohne Bestellung zählt nach Einschätzung der Bundesfachstelle nicht.
Frage 2Verkaufst du (auch) an Verbraucher?Privatpersonen. Ein Shop, der klar erkennbar nur an Unternehmen verkauft, ist nicht erfasst.
Frage 3Bist du ein Kleinstunternehmen?Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Teilzeit zählt anteilig.
Beantworte die Fragen von oben nach unten. Das Ergebnis erscheint hier.
Schema nach §§ 1 bis 3 BFSG und den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Stand 21.10.2026. Keine Rechtsberatung: Grenzfälle, etwa bei Konzernen, Beteiligungen oder gemischtem B2B- und B2C-Verkauf, klärst du mit einer Kanzlei für IT-Recht.

Kleinstunternehmen. § 3 Abs. 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten, und ein Shop ist eine Dienstleistung. Was das nach § 2 Nr. 17 heißt, zeigen zwei Beispiele:

Kleinstunternehmen? Beide Bedingungen müssen zusammenkommen
Bedingung 1weniger als 10 BeschäftigteundBedingung 2höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Bilanzsumme
12 Beschäftigte, 800.000 € UmsatzBedingung 1Bedingung 2ErfasstBedingung 1 fehlt: 12 Beschäftigte sind nicht weniger als 10. Der niedrige Umsatz hilft dann nicht.
4 Beschäftigte, 3 Mio. € Umsatz, höchstens 2 Mio. € BilanzsummeBedingung 1Bedingung 2KleinstunternehmenWeniger als 10 Beschäftigte, und die Bilanzsumme bleibt unter der Grenze.
Nach § 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG. Gezählt wird nach Lesart der IT-Recht Kanzlei wie bei der EU-Definition für kleine Unternehmen: Teilzeit anteilig, Auszubildende nicht. Die Ausnahme gilt nur für den Shop, nicht für Geräte aus § 1 Abs. 2.

Verkaufst du Geräte, die das Gesetz selbst nennt, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Reader (§ 1 Abs. 2), müssen diese Geräte trotzdem barrierefrei sein, so die FAQ der Bundesfachstelle. B2B: Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen, „sollten also nicht vom BFSG betroffen sein“, schreibt die Bundesfachstelle. Laut IT-Recht Kanzlei muss das beim Aufruf erkennbar sein, sonst gilt der Shop als Angebot an alle.

Zwei Ausnahmen, die für Shops selten greifen
„Übergangsfrist bis 2030“§ 38 BFSG erlaubt bis 27. Juni 2030 nur, Produkte weiterzunutzen, die schon vor dem 28. Juni 2025 für die Dienstleistung im Einsatz waren, und ältere Verträge laufen zu lassen. Für Onlineshops laut IT-Recht Kanzlei „grundsätzlich nicht einschlägig“.
„Unverhältnismäßige Belastung“Kein Notausgang für „zu teuer“. Wer sich auf §§ 16, 17 beruft, muss die Beurteilung nach Anlage 4 dokumentieren, fünf Jahre aufbewahren und die Behörde informieren.

Wer prüft das, und drohen Bußgelder oder Abmahnungen?

Geprüft wird von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie ist die gemeinsame Behörde aller 16 Bundesländer und arbeitet seit Inkrafttreten des Staatsvertrags am 26. September 2025. Ihre Strategie für Dienstleistungen (Stand 8. Januar 2026) zeigt, wie sie vorgeht.

Wie die MLBF auswählt, und was dann folgtMagdeburg, seit 26.09.2025
Wer in den Blick rückt
Automatisierte VorprüfungPrüfsoftware erfasst viele webbasierte Angebote in der Breite.
RisikofaktorenUnter anderem Reichweite, Unternehmensgröße, Ergebnisse der Vorprüfung und öffentliches Nutzerfeedback.
Anträge haben VorrangVerbraucher und anerkannte Verbände können ein Verfahren gegen einen bestimmten Shop beantragen (§ 32 BFSG).
Bei Mängeln: Stufenmodell nach § 29 BFSG
1Aufforderung mit FristMängel beheben
2Zweite Aufforderungmit Androhung der Untersagung
3UntersagungAngebot einstellen
100.000 €Bußgeld bis zu, wenn der Shop die Anforderungen nicht erfüllt10.000 €bis zu, etwa für verweigerte Auskünfte (§ 37)
Nach der Marktüberwachungsstrategie der MLBF für Dienstleistungen (Stand 08.01.2026) und §§ 29, 32, 37 BFSG. Geprüft wird nach Anlage 1 der ganze Kaufweg wie bei üblichen Nutzern, samt Formularen, Fehlermeldungen und Hilfstechnologien, dazu Login, Kontakt, Suche, rechtliche Seiten und die Erklärung.

Die Sorge vieler Händler gilt aber weniger der Behörde als den Abmahnungen.

„Da fragt man sich halt, ab wann man abgemahnt wird und ab wann man Bußgeld blechen muss ..“
Shopbetreiber, Shopware-Forum, Juli 2025

Bekannt geworden ist vor allem eine Welle im August 2025: Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH schrieb im Auftrag eines Webdienstleisters Shopbetreiber an und bot einen Vergleich über 595 Euro an, ohne zu benennen, welche Stelle gegen welche Pflicht verstößt.

Die IT-Recht Kanzlei hält diese Schreiben für unberechtigt, unter anderem weil ein Webdienstleister kein Mitbewerber eines Händlers ist.

Ob echte Mitbewerber oder Verbände BFSG-Verstöße nach dem Wettbewerbsrecht abmahnen können, halten mehrere Kanzleien für naheliegend. Ein veröffentlichtes Urteil dazu haben wir bis zum 21. Oktober 2026 nicht gefunden. Kommt ein Schreiben: nicht ungeprüft zahlen, sondern einer Kanzlei vorlegen.

Was bringt ein Shopify-Theme schon mit?

Eine solide Grundlage, aber keinen Nachweis. Themes im Shopify Theme Store müssen laut Shopify einen durchschnittlichen Lighthouse-Barrierefreiheitswert von mindestens 90 erreichen, gemessen auf Start-, Kategorie- und Produktseite, mobil und am Desktop. Dazu kommen feste Regeln: alles per Tastatur bedienbar, sichtbarer Fokus, alt-Attribut an jedem Bild, beschriftete Formularfelder, Kontrast von 4,5:1 für Fließtext.

Für den Checkout verweist Shopify auf einen Konformitätsbericht nach WCAG 2.2 Stufe A und AA. Gleichzeitig schreibt Shopify, dass Händler die volle Kontrolle über ihren Theme-Code haben und die eigenen Empfehlungen allein keinen vollständig barrierefreien Shop garantieren. Das Theme ist der Rohbau, was du darauf baust, liegt bei dir.

BereichBringt ein Theme-Store-Theme mitLiegt bei dir
FarbenStandardfarben mit geprüftem KontrastJede Farbe, die du im Theme-Editor änderst, und Text auf Fotos oder Bannern
BilderGibt den Alt-Text aus, den du hinterlegstDen Alt-Text selbst, für jedes Produktbild im Shopify-Admin
Tastatur und FokusMenüs per Tastatur, sichtbarer FokusrahmenCode-Anpassungen, die den Fokus entfernen oder Menüs umbauen
FormulareBeschriftete Felder im ThemePop-ups, Newsletter- und Kontaktformulare aus Apps
AppsNichts, sie laufen außerhalb der Theme-PrüfungBewertungen, Chat, Cookie-Banner, Filter: jede App bringt eigenen Code mit
CheckoutShopify-Checkout mit Bericht nach WCAG 2.2 AAZusätze über Checkout-Erweiterungen und Zahlungs-Apps
ErklärungNichtsDie Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3 BFSG

Apps sind dabei der blinde Fleck. Das BFSG nimmt Inhalte Dritter nur aus, wenn du sie weder finanzierst noch entwickelst noch kontrollierst (§ 1 Abs. 4 Nr. 4). Eine App, die du installierst und bezahlst, gehört nach Lesart der IT-Recht Kanzlei zu deinem Shop, ausdrücklich auch ein Cookie-Banner. Welche Apps sich überhaupt lohnen, steht in Shopify-Apps: Welche ein Shop wirklich braucht.

Ein eigenes Design ist nicht automatisch barrierefreier als ein gekauftes Theme. Es kommt darauf an, ob Kontrast, Tastatur und Fokus schon im Entwurf geprüft werden. Wann sich welcher Weg lohnt, steht in Shopify-Theme oder eigenes Design.

Wo scheitern Shops am häufigsten?

An Kontrast, Alt-Texten und Formularbeschriftungen. Das zeigt die jährliche Auswertung von WebAIM, die im Februar 2026 die Startseiten von einer Million Websites automatisch geprüft hat.

Die fünf häufigsten Fehler, Anteil der StartseitenWebAIM Million, Februar 2026
Zu wenig Kontrast83,9 %Im Shop typisch: Hellgraue Preise, Hinweise, Fußzeile
Fehlender Alt-Text53,1 %Im Shop typisch: Produktbilder, Banner, Logos
Fehlende Formularbeschriftung51 %Im Shop typisch: Suchfeld, Newsletter, Mengenauswahl
Leere Links46,3 %Im Shop typisch: Social-Icons, Bildlinks ohne Text
Leere Buttons30,6 %Im Shop typisch: Warenkorb-Icon, Slider-Pfeile, Schließen-Kreuz
WebAIM hat im Februar 2026 die Startseiten von einer Million Websites automatisch geprüft: Auf 95,9 % fanden sich erkennbare WCAG-Fehler, im Schnitt 56,1 pro Seite. Keine Shop-Daten, aber Shops bestehen aus genau diesen Bausteinen.

Ein Knopf, der nur aus einem Warenkorb-Symbol besteht, klingt im Screenreader wie „Schaltfläche“. Ob er in den Warenkorb legt oder ihn öffnet, erfährt der Kunde nicht. Und wie leicht man trotz gutem Wert danebenliegt, zeigt ein typischer Befund:

Typischer Befund: guter Score, durchgefallene Prüfung
95von 100, mobil
Prüfung „Kontrast“Kleine graue Beschriftungen mit 2,9:1DurchgefallenGefordert für Fließtextmindestens 4,5:1 (WCAG 1.4.3)ZielLighthouse vergibt je Prüfung keine Teilpunkte. Die Lösung ist meist ein einziger, etwas dunklerer Farbwert im Theme.
Neutrales Beispiel nach einem Lighthouse-Bericht vom 21.10.2026. Lighthouse schreibt selbst in jeden Bericht, dass automatische Erkennung nur einen Teil der Probleme findet.

Feine graue Schrift wirkt edel, und genau deshalb ist sie die häufigste Lücke. Lesbare Preise und klare Beschriftungen helfen übrigens jedem Käufer, nicht nur dem mit Einschränkung. Warum schon kleine Hürden zählen, steht in Deine Conversion Rate liegt bei 1 %. Ist das schlecht?.

Reicht ein Accessibility-Widget oder Overlay?

Nein. Ein Widget ist ein Skript, das sich über die fertige Seite legt und Schalter für Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesen anbietet. Es kann nicht zuverlässig wissen, was auf einem Produktbild zu sehen ist, welche Variante ein unbeschrifteter Knopf auswählt oder warum ein Formularfeld einen Fehler meldet. Diese Informationen fehlen im Theme und in deinen Inhalten, und dort muss man sie nachtragen.

Wer auf einen Screenreader oder eine Vergrößerung angewiesen ist, bringt seine eigenen Werkzeuge mit. Ein zusätzliches Menü hilft ihm nicht, wenn der Weg zur Kasse an einem unbeschrifteten Button hängt. Und die Behörde prüft nach Anlage 1 genau diesen Weg mit Hilfstechnologien, nicht die Werkzeugleiste.

FTC gegen accessiBe, 2025

Ein Overlay-Anbieter musste 1 Million US-Dollar zahlen. Er hatte versprochen, sein Tool mache jede Website WCAG-konform. Laut FTC schaffte es das nicht bei allen Nutzer-Websites.

Federal Trade Commission, Pressemitteilung vom 03.01.2025

Solche Behauptungen darf accessiBe nur noch mit Beleg aufstellen. Ein Widget ist also kein Verbot, aber auch kein Ersatz: Wer es als Zusatz anbietet, muss den Shop darunter trotzdem in Ordnung bringen.

Wie prüfst du deinen Shop selbst?

In drei Schritten: automatisch testen, von Hand durchklicken, die Erklärung schreiben. Der erste Schritt findet nur einen Teil, das schreibt Lighthouse selbst in jeden Bericht.

Selbst prüfen in drei Schritten
1Automatisch testenLighthouse in den Chrome-Entwicklertools, WAVE von WebAIM, axe DevTools von Deque. Zeigen schnell Kontrast, fehlende Alt-Texte, leere Buttons.Aufwand: 10 Minuten
2Von Hand durchklickenMit der Prüfliste unten: Startseite, Kategorie, Produktseite, Warenkorb, Checkout. Danach ein Kauf mit Screenreader, etwa NVDA oder VoiceOver.Aufwand: eine halbe Stunde
3Erklärung schreibenAngebot beschreiben, erklären, wie der Shop die Anforderungen erfüllt, MLBF als Behörde nennen. Ehrlich, mit Plan für das, was noch fehlt. Von jeder Seite verlinken.Aufwand: mit Rechtstexte-Anbieter
143eingebaute Barrieren auf einer Testseite (GOV.UK, 2017)41 %davon fand das beste von zehn Werkzeugen29 %fand keines der Werkzeuge
Werkzeugtest des britischen Government Digital Service, Accessibility-Blog vom 24.02.2017. Deshalb ersetzt Schritt 1 nie Schritt 2.
„Muss der Shop denn zu 100% Barrierefrei sein - sprich einen Score von 100% haben ?“
Shopbetreiber, Shopware-Forum, Mai 2025
„Wir haben z.B. auf Pagespeed Mobil und Desktop: 96. Wir haben hier noch einiges am Theme und Content zu verbessern, also der Wert spiegeln nicht das wieder was wir noch abzuarbeiten haben.“
Shopbetreiber, Shopware-Forum, Mai 2025

Der Score ist also ein Startpunkt. Den zweiten Schritt machst du mit dieser Liste, am besten an Startseite, Kategorie, Produktseite, Warenkorb und Checkout.

Prüfliste: acht Punkte, die du selbst testen kannst0 von 8 geprüft
Auswahl wichtiger Punkte, kein vollständiger Test. Für WCAG 2.1 Stufe AA sind 50 Erfolgskriterien zu erfüllen (30 der Stufe A, 20 der Stufe AA), die EN 301 549 verweist für Websites darauf. Abhaken bleibt nur in diesem Fenster, gespeichert wird nichts.
Eine Tastatur, deren Tab-Taste grün umrandet leuchtet, daneben ein Smartphone mit einer schlichten Shop-Oberfläche aus großen, kontrastreichen Flächen
Maus weg, Tab-Taste drücken: Wo du nicht weiterkommst, kommt dein Kunde auch nicht weiter. (Illustration, mit KI erzeugt)

Wer es genauer wissen will, schaltet danach einen Screenreader ein, unter Windows etwa das kostenlose NVDA, auf Mac und iPhone das eingebaute VoiceOver, und kauft ein Produkt, ohne auf den Bildschirm zu schauen. Für die Erklärung gilt: Ehrlich ist besser als glatt, was noch nicht passt, gehört mit einem Plan hinein. Verlinke sie von jeder Seite, zum Beispiel im Footer.

Eine Frau aus dem NextPercent-Team sitzt mit einem Laptop im Sessel und lächelt in die Kamera
Barrierefreiheit entsteht nicht nur im Code, sondern bei jedem Produktbild und jedem Banner, die das Team im Alltag pflegt.

Steht ein Relaunch deines Shops an oder lässt du gerade einen neuen Shop erstellen, gehört Barrierefreiheit ins Pflichtenheft. Nachträglich wird es teurer, weil Farben, Komponenten und Apps dann schon stehen.

Klare Beschriftungen, lesbare Preise und verständliche Fehlermeldungen gehören deshalb auch in jede Conversion-Optimierung. Seit Juni 2026 neu im Pflichtenheft ist außerdem der Widerrufsbutton im Onlineshop. Wo dein Shop sonst Käufer verliert, zeigt dir unser kostenloser Shop-Check.

Ein guter Score ist der Anfang. Barrierefrei ist dein Shop erst, wenn jemand nur mit Tastatur oder Screenreader bis zur Bestellbestätigung kommt.

Quellen

Häufige Fragen

Seit dem 28. Juni 2025. An diesem Tag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten, zusammen mit der Verordnung BFSGV. Eine allgemeine Übergangsfrist für Shop-Oberflächen gibt es nach überwiegender Lesart nicht.

Nicht für Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Wer eine der Grenzen überschreitet, muss den Shop barrierefrei gestalten.

Nein, wenn er klar erkennbar nur an Unternehmen verkauft. Das BFSG gilt für Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sieht reine B2B-Angebote deshalb nicht als betroffen.

Laut Anlage 3 BFSG eine allgemeine Beschreibung des Angebots in barrierefreiem Format, Erläuterungen zur Nutzung, eine Beschreibung, wie der Shop die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie steht in den AGB oder an einer anderen deutlich wahrnehmbaren Stelle.

Zuerst fordert die Marktüberwachung zur Korrektur mit Frist auf, im letzten Schritt kann sie das Angebot untersagen. Daneben sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich, bei Informations- und Auskunftsverstößen bis 10.000 Euro (§ 37 BFSG).

Nein. Lighthouse prüft nur, was sich automatisch erkennen lässt, und schreibt das in jeden Bericht. Ob ein Kauf per Tastatur oder Screenreader klappt, zeigt erst ein Test von Hand.

Nein. Ein Widget legt sich über die fertige Seite, es ersetzt keine sauberen Beschriftungen, Alt-Texte und Tastaturwege im Theme. Die US-Handelsbehörde FTC hat einem Anbieter 2025 verboten, ohne Beleg zu behaupten, sein Tool mache jede Website WCAG-konform.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, seit dem 26. September 2025. Sie prüft stichprobenartig, mit automatisierten Vorprüfungen und auf Antrag von Verbrauchern oder Verbänden.

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