GPSR im Onlineshop: Diese Produktangaben sind Pflicht
GPSR im Onlineshop: welche vier Angaben Art. 19 seit 13.12.2024 verlangt, wer bei Eigenmarken Hersteller ist und wie du sie in Shopify als Metafelder pflegst.

Jason Spizert
Aktualisiert am 21. Oktober 2026
Veröffentlicht ca. 6 Min.
Die kurze Antwort
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, kurz GPSR. Wer online verkauft, muss nach Art. 19 in jedem Angebot vier Dinge zeigen: den Hersteller mit Postanschrift und E-Mail, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung und etwa Modell- oder Chargennummer, und etwaige Warn- und Sicherheitshinweise, in Deutschland auf Deutsch. In Shopify pflegst du das am saubersten als Metaobjekte und Metafelder und gibst es über das Theme auf jeder Produktseite aus.
Was ist die GPSR und seit wann gilt sie?
Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Staaten (Art. 52) und hat an diesem Tag die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG abgelöst (Art. 50).
Im Deutschen heißt sie oft einfach Produktsicherheitsverordnung. Sie betrifft fast alles, was Verbraucher kaufen oder benutzen, ausdrücklich auch gebrauchte Ware.
Wer das Thema googelt, findet vor allem Widersprüche. Ein Händler hat es in der Shopify-Community so zusammengefasst:
„Everything I’m reading online is conflicting.“Händler, Shopify-Community, Juni 2025
Dieser Beitrag hält sich deshalb eng an den Text der Verordnung und an die Shopify-Hilfe. Wichtig vorab: Er ordnet die Rechtslage ein, er ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten dein Sortiment im Einzelfall auslöst, klärst du mit einem Fachanwalt oder einer IT-Recht-Kanzlei.
Welche Angaben müssen auf die Produktseite?
Vier, und zwar „eindeutig und gut sichtbar“ im Angebot selbst. So steht es in Art. 19 GPSR, der Pflicht für alle, die Produkte online oder anderweitig im Fernabsatz verkaufen.

Übersetzt in die Produktseite einer Lenkertasche der Beispielmarke Kanto:
| Art. 19 | Was verlangt wird | Beispiel Kanto Lenkertasche |
|---|---|---|
| a) Hersteller | Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, dazu Postanschrift und E-Mail-Adresse | Kanto GmbH, Anschrift, E-Mail für Sicherheitsfragen |
| b) Verantwortliche Person | Nur wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift, E-Mail der verantwortlichen Person in der EU | Entfällt, Kanto sitzt in Deutschland |
| c) Produktidentifikation | Angaben, die das Produkt identifizierbar machen, mit Abbildung, Art des Produkts und sonstigen Produktidentifikatoren | Produktbild, „Lenkertasche“, Modell KT-LT-08, Chargennummer |
| d) Warn- und Sicherheitshinweise | Etwaige Hinweise, die nach EU-Recht auf Produkt, Verpackung oder Beilage gehören, in der Sprache des Landes | Maximale Zuladung, Hinweis zur Montage, auf Deutsch |
Zwei Dinge fallen beim genauen Lesen auf. Erstens: Buchstabe d verlangt keine neuen Texte, sondern dass die Hinweise, die ohnehin auf dem Produkt oder in der Anleitung stehen müssen, auch online sichtbar sind.
Zweitens gilt Art. 19 auch für Produkte mit eigenen EU-Sicherheitsregeln, etwa Spielzeug oder Elektrogeräte. Solche Produkte sind nur von Kapitel III Abschnitt 1 ausgenommen, Art. 19 steht in Abschnitt 2 (Art. 2 Abs. 1). Verkaufst du in andere EU-Länder, gilt dort für die Hinweise die Sprache, die das jeweilige Land festlegt.

Wer ist bei dir der Hersteller?
Wenn du unter deiner eigenen Marke verkaufst, bist du es selbst. Das ist der Punkt, an dem die meisten Eigenmarken danebenliegen. Hersteller ist nach Art. 3 Nr. 8 GPSR, wer ein Produkt herstellt oder „entwerfen oder herstellen lässt“ und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Die Fabrik, die deine Taschen näht, ist es also nicht.
Sitzt der Hersteller einer fremden Marke außerhalb der EU, braucht das Produkt zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU (Art. 16 Abs. 1 GPSR). Wenn du selbst aus einem Drittland importierst, bist du als Einführer meist genau diese Person. Bei der Eigenmarke hängt an der Herstellerrolle mehr als die Produktseite:
Wer gerade eine eigene Marke aufbaut, plant diese Pflichten am besten von Anfang an ein. Ähnlich ist es beim Verpackungsrecht, wo die eigene Marke dich ebenfalls zum Hersteller macht, mehr dazu in EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Wie pflegst du die GPSR-Angaben in Shopify?
Als strukturierte Daten, nicht als Text in der Produktbeschreibung. Shopify gibt dir dafür zwei Bausteine: Metafelder, die ein Produkt um eigene Felder erweitern, und Metaobjekte, die mehrere Felder zu einem eigenen Eintrag bündeln. Die Shopify-Hilfe nennt selbst ein passendes Beispiel: ein Metafeld „Mögliche Gefahren“ für einen Spielzeug-Shop.

Der Vorteil zeigt sich, wenn sich etwas ändert. Ein Händler hat das in der Shopify-Community auf den Punkt gebracht:
„Da sich diese ggf. mal ändern könnte, wäre es blöd, wenn man alle Produkte (Metafelder) anpassen müsste.“Shopify-Community, September 2024
Unterstützt dein Theme dynamische Quellen, verbindest du die Metafelder im Theme-Editor mit einem Abschnitt oder Block, ohne Code. Bei älteren Themes oder Metafeld-Typen, die das Theme nicht kennt, musst du laut Shopify-Hilfe den Theme-Code anpassen. Prüf danach am Handy, ob der Abschnitt nicht in einem zugeklappten Bereich ganz unten verschwindet: „Gut sichtbar“ ist Teil der Pflicht. Steht ohnehin ein Relaunch an, gehört der Block gleich ins neue Produkt-Template.
Wer das nicht selbst bauen will, findet im Shopify App Store eigene GPSR-Apps. Ein Beispiel, am 21. Oktober 2026 geprüft und ausdrücklich keine Empfehlung: „GPSR & Gewährleistungs Manager“ von 401layers aus Hilden, mit Gratis-Tarif und Bezahltarifen ab 15 US-Dollar im Monat, laut Beschreibung auf Basis von Metaobjekten. Wann eine App sinnvoll ist und wann eigene Felder reichen, steht in Shopify-Apps: Welche ein Shop wirklich braucht.
Wie bekommst du die Daten für Hunderte Produkte in den Shop?
Mit einer Liste, bevor du irgendetwas im Shop anfasst. Der Aufwand steckt selten in Shopify, sondern darin, von jedem Lieferanten die richtige Anschrift, E-Mail und die Hinweise zu bekommen.
„Ich betreibe einen Multi-Store mit mehreren Zehntausend Produkten sowie zahlreichen Marken und Herstellern.“Händler, Shopify-Community, September 2024
| Weg | Geeignet für | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Massenbearbeitung im Admin | Dutzende Produkte, Werte kopieren wie in einer Tabelle | Laut Shopify-Hilfe auch für Varianten, Kollektionen und Kunden. Shopify rät bei Produkt-Metafeldern von Microsoft Edge ab. |
| Produkt-CSV von Shopify | Hunderte Produkte, Lieferantendaten als Spalte | Spalten im Format product.metafields.namespace.key. Varianten-Metafelder unterstützt die CSV laut Shopify nicht. |
| Matrixify | Große Kataloge, Varianten, Metaobjekte | Spalten wie „Metafield: namespace.key [Typ]“, Varianten-Metafelder und Metaobjekte lassen sich importieren und exportieren. |
Wenn du gerade ohnehin zu Shopify wechselst, gehören die GPSR-Felder in die Datenübernahme. Im alten System liegen die Angaben oft in eigenen Feldern, die beim Export sonst niemand mitnimmt.
Was gilt auf Amazon und eBay?
Dieselben vier Angaben, nur in den Feldern des Marktplatzes. Wenn die Daten in Shopify sauber als Metaobjekte und Metafelder liegen, pflegst du sie einmal und gibst sie an die Kanäle weiter.
Angaben als Metaobjekte und Metafelder, einmal gepflegtWie Shopify und Marktplätze zusammenspielen, wenn du bisher vor allem auf Amazon oder eBay verkaufst, steht auf unserer Seite zum Wechsel von eBay und Amazon zu Shopify.
Was droht bei Fehlern, und wie prüfst du deinen Shop selbst?
Zwei Dinge: ein Bußgeld der Behörde und, im Alltag wahrscheinlicher, eine Abmahnung. Wer ein Produkt anbietet, ohne die Angaben nach Art. 19 in Verbindung mit § 6 Nr. 3 ProdSG zu machen, handelt ordnungswidrig (§ 28 Abs. 2 Nr. 26 ProdSG).
Bußgeld und Aufsicht
Bis zu 10.000 Euro für ein Angebot ohne die Angaben nach Art. 19. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder.
§§ 25 und 28 ProdSG. Die BAuA unterstützt die Länder und ist nationale Kontaktstelle für Safety Gate, das EU-Warnsystem für gefährliche Produkte.
Wettbewerber mahnen bereits ab. Die IT-Recht Kanzlei berichtet im August 2026 von einer Abmahnung gegen einen eBay-Händler, der eine Tablet-Halterung ohne Herstellerangaben verkauft hat. Der Abmahner verkaufte selbst ähnliche Produkte.

Betrifft dich, wenn …
- du online an Verbraucher in der EU verkaufst, egal wie groß dein Shop ist
- du eigene Marken verkaufst, dann bist du selbst der Hersteller
- du gebrauchte oder aufbereitete Ware anbietest
- dein Produkt eigene EU-Sicherheitsregeln hat, etwa Spielzeug oder Elektrogeräte
Betrifft dich nicht oder nur teilweise, wenn …
- du Lebensmittel, Futtermittel oder Arzneimittel verkaufst
- du Antiquitäten verkaufst
- du ausschließlich an Unternehmen verkaufst und die Produkte nicht bei Verbrauchern landen
Ob ein Produkt unter eine Ausnahme fällt, ist eine rechtliche Wertung. Die triffst du mit deinem Rechtsberater, nicht mit diesem Artikel.
Der Produktsicherheit verwandt, aber eine eigene Pflicht ist die Widerrufsfunktion. Wie du sie in Shopify umsetzt, steht in Widerrufsbutton im Onlineshop. Wenn du dabei gleich wissen willst, wo dein Shop sonst Käufer verliert, schau dir unseren kostenlosen Shop-Check an.
Die GPSR auf der Produktseite ist ein Datenproblem, kein Textproblem. Wer es einmal als Daten löst, muss es nie wieder Produkt für Produkt lösen.
Häufige Fragen
Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, Verordnung (EU) 2023/988. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und regelt, welche Produkte für Verbraucher sicher sein müssen und welche Angaben dazu im Handel nötig sind, auch im Onlineshop.
Seit dem 13. Dezember 2024 (Art. 52 GPSR). An diesem Tag wurde die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aufgehoben. Das deutsche Produktsicherheitsgesetz wurde mit Wirkung zum 19. Februar 2026 angepasst.
Nach Art. 19 GPSR vier: den Hersteller mit Postanschrift und E-Mail, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung und zum Beispiel Modellnummer, und etwaige Warn- und Sicherheitshinweise. Die Hinweise müssen in Deutschland auf Deutsch sein.
Ja. Art. 19 kennt keine Ausnahme nach Shopgröße, und die Verordnung gilt ausdrücklich auch für gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Ausgenommen sind etwa Lebensmittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten.
Ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, der für ein Produkt gegenüber den Behörden einsteht. Das ist der Hersteller selbst, wenn er in der EU sitzt, sonst der Einführer, ein schriftlich beauftragter Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister in der EU.
Nein. Art. 19 verlangt nur „etwaige“ Warnhinweise, also die, die nach der GPSR oder anderen EU-Vorschriften ohnehin auf das Produkt, die Verpackung oder die Beilage gehören. Die müssen dann auch im Onlineangebot stehen.
Art. 51 GPSR schützt Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden und der alten Richtlinie entsprachen. Ob das auch die Angaben im Onlineangebot erfasst, lesen Fachleute unterschiedlich. Der sichere Weg ist, die Angaben trotzdem zu ergänzen.











